Doktorarbeit
Die Doktorierenden entscheiden in Absprache mit ihrer Leiterin oder ihrem Leiter, ob es sich bei der Dissertation um eine Monographie oder eine kumulative Arbeit handelt.
Eine „kumulative Doktorarbeit“ besteht aus veröffentlichten oder angenommenen Manuskripten, zusammengeführt durch einen geeigneten Rahmentext mit Einleitung und Zusammenfassung.
Bitte lesen Sie die Download ergänzende Promotionsordnung (PDF, 247 KB) ("D-MAVT Complementary Regulations on Doctoral Affairs") des D-MAVT für weitere Informationen.
Das Departement schreibt folgende Anforderungen für eine kumulative Doktorarbeit vor:
- mindestens zwei Veröffentlichungen als Erstautor:in, die in Peer-Review-Fachzeitschriften veröffentlicht oder angenommen wurden (ISI-Zeitschriften oder vergleichbarer Standard)
- Gibt es mehrere Erstautor:innen, kann jeder und jede von ihnen die Publikation in die eigene Dissertation aufnehmen mit einer Erklärung, in der der eigene Beitrag ausgewiesen ist.
- Zusätzliche Publikationen als Ko-Autor:in können ebenfalls aufgenommen werden, wenn sie thematisch relevant sind und einen Mehrwert für die Dissertation darstellen mit einer Erklärung, in der der eigene Beitrag ausgewiesen ist.
- Für jede Publikation muss der Beitrag jedes Autors und jeder Autorin ausgewiesen werden.
- Der Stil der Doktorarbeit muss einheitlich sein. Eine Aneinanderreihung von bereits publizierten Artikeln in den verschiedenen Layouts der jeweiligen Verlage ist nicht zulässig.
- Es muss ein ausführliches Einführungskapitel enthalten sein, das Folgendes umfasst:
- die übergeordnete Forschungsfrage
- die angewandte Methodik
- die Relevanz und den Beitrag der Arbeit zum Themengebiet
- Ein ausführliches Schlusskapitel, das die Ergebnisse der verschiedenen Veröffentlichungen zusammenfasst und Vorschläge für künftige Forschung enthält sowie einen kohärenten Forschungsrahmen für die Arbeit nachweist.
Zu Beginn der Organisation der Doktorprüfung teilt der Doktorand oder die Doktorandin dem Departement mit, ob er oder sie eine kumulative Doktorarbeit verfasst hat und bestätigt, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Formale Aspekte, die Sie bei Ihrer Dissertation beachten sollten
Die Leiterin oder der Leiter der Doktorarbeit und alle Korreferent:innen erstellen ein schriftliches Gutachten in deutscher oder englischer Sprache. Mindestens drei Wochen vor der Doktorprüfung wird das Gutachten mit Unterschrift und allen relevanten Kontaktdaten als elektronisches PDF an die D-MAVT-Doktoratsadministration geschickt.
Wenn die erforderlichen Gutachten nicht eine Woche vor der Prüfung eingegangen sind, wird die Prüfung abgesagt.
Jedes schriftliche Gutachten muss mindestens die folgenden Elemente enthalten:
- eine kurze Zusammenfassung der Dissertation
- eine Beurteilung des Wertes der wissenschaftlichen Arbeit und der Qualität (eine Note ist nicht erforderlich)
- eine Empfehlung zur Annahme der Arbeit (Annahme mit oder ohne Überarbeitung)
Auf Grundlage der eingegangenen Gutachten entscheidet die Prüfungskommission über die Annahme der Dissertation. Spricht keines der Gutachten gegen die Annahme, wird die Doktorprüfung und die Präsentation angesetzt und angekündigt.
Wird eine wesentliche Überarbeitung der Dissertation verlangt (über kleinere Korrekturen hinaus, wie z.B. das Ausbessern von Tippfehlern), so begründet die Prüfungskommission die geforderte Überarbeitung schriftlich, und die Doktorprüfung muss verschoben werden. Sind die Mitglieder der Prüfungskommission mit der Entscheidung nicht einverstanden, versucht der oder die Vorsitzende, einen einstimmigen Konsens zu vermitteln. Kommt kein Konsens zustande, ist eine Abstimmung erforderlich, bei der die oder der Vorsitzende den Ausschlag gibt. Das Ergebnis der Abstimmung ist in den Bericht aufzunehmen.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Dissertation die formalen Richtlinien der ETH Zürich.