Doktoratsstudium

 

Doktoranden haben die Pflicht und das Recht, sich im Rahmen ihres Doktorats weiterzubilden. Das Doktoratsstudium umfasst die Vertiefung des Fachwissens, die Erweiterung der interdisziplinären Kompetenzen sowie die Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft. Die Doktorandinnen und Doktoranden stimmen die Details ihres individuellen Promotionsstudiums mit dem Betreuer ihrer Dissertation ab.

Einer der ersten Meilensteine im Promotionsstudium ist die Erstellung eines Promotionsplans, der im Eignungskolloquium vorgestellt werden muss. Das Bestehen des Eignungskolloquiums ist eine Voraussetzung für die definitive Zulassung zur Promotion.

Nach erfolgreichem Bestehen des Eignungskolloquiums sind die Forschungsfortschritte mindestens einmal jährlich zu überprüfen und ausführlich zu diskutieren. Dieses Gespräch wird im Fortschrittsbericht dokumentiert. Zusammen mit dem jährlichen Statusgespräch dient dieses Verfahren als Frühwarnsystem, um mögliche Probleme in der Betreuungsbeziehung anzusprechen und einen strukturierten Rahmen für Feedback zu bieten.

Während des Promotionsstudiums müssen die Doktoranden mindestens 12 ECTS-Kreditpunkte erwerben. Diese Credits dienen der Vertiefung der Kenntnisse in ihrem Studienfach und darüber hinaus. Credits können auch durch die Teilnahme an Aktivitäten wie internationalen Konferenzen erworben werden, die den Studierenden helfen, sich in die wissenschaftliche Gemeinschaft zu integrieren.

 

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