Zulassung

Die grundsätzlichen Zulassungsvoraussetzungen und das Verfahren zum Doktorat an der ETH Zürich sind in der Verordnung zum Doktorat festgelegt. Die Zulassung zum Doktorat am D-MAVT erfolgt individuell und setzt einen Master-Abschluss in Ingenieur- oder Naturwissenschaften und die Annahme durch eine leitende Professorin oder einen leitenden Professor voraus.

Das Doktoratsstudium am D-MAVT richtet sich an exzellente Studierende von anerkannten Hochschulen, die zu den besten 10% ihrer Bachelor-/Masterstudiengänge gehören. Die Auswahlkriterien für die Zulassung werden von der Departementskonferenz festgelegt, um Mindeststandards sicherzustellen. Der Doktoratsausschuss entscheidet über die Zulassung oder Ablehnung nach Rücksprache mit der Leiterin oder dem Leiter der Doktorarbeit. Im Falle eines positiven Zulassungsbescheids bestimmt der Doktorierendenausschuss, ob die Kandidatin oder der Kandidat zum regulären oder zum erweiterten Doktoratsstudium zugelassen wird.

Die drei Ziele des regulären Doktorats sind:

  1. Vertiefung der Kenntnisse im Forschungsgebiet der Dissertation und Erweiterung der Kenntnisse über den Forschungsbereich hinaus
  2. Erwerb interdisziplinärer Kompetenzen / Soft Skills
  3. Integration der Doktorierenden in die wissenschaftliche Gemeinschaft (scientific community)

Die Doktorandin oder der Doktorand muss während des Doktoratsstudiums mindestens 12 Kreditpunkte gemäss den Vorgaben in den Download Ausführungsbestimmungen des Rektors zur Download ETH Zurich Ordinance on the Doctorate (PDF, 255 KB) erreichen. Die Liste der Kurse muss im Learning Agreement enthalten sein und von den Leitenden der Doktorierenden genehmigt werden.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Download Detailed stipulations regarding the Doctorate (PDF, 233 KB).

Für das erweiterte Doktoratsstudium am D-MAVT müssen 12 Kreditpunkte durch benotete Prüfungen erworben werden, die über die 12 Kreditpunkte des regulären Doktoratsstudiums hinausgehen. Der Studienplan für das erweiterte Doktorat beinhaltet die folgenden Kriterien:

  • Mindestens 12 Kreditpunkte werden durch Prüfungen an der ETH Zürich erworben.
  • Dazu gehören mindestens zwei schriftliche Prüfungen, wie sie im Vorlesungsverzeichnis der ETH Zürich vorgeschrieben sind.
  • Alle Lehrveranstaltungen werden auf der Masterstufe angeboten.
  • Es darf nicht mehr als eine Prüfung durch den/die Leiter/-in der Dissertation oder ein Mitglied seines/ihres Teams durchgeführt werden.

Es wird dringend empfohlen, die 12 Kreditpunkte des erweiterten Doktoratsstudiums während des ersten Jahres des (provisorischen) Doktorats zu erwerben.

Die Leiterin oder der Leiter der Doktorarbeit legen in Absprache mit den Doktorierenden die zu erbringenden Studienleistungen in einem individuellen Studienplan fest und melden diese der Doktoratsadministration des D-MAVT. Die Kurse müssen in das Learning Agreement aufgenommen werden.

Der individuelle Studienplan und der Zeitplan des erweiterten Doktoratsstudiums sind Teil des Doktoratsplans.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Download Detailed stipulations regarding the Doctorate (PDF, 233 KB).

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert