Industrie-Praxis

In vielen unserer Master-Studiengänge ist eine mindestens zwölfwöchige Industrie-Praxis vorgeschrieben, die den angehenden Ingenieurinnen und Ingenieuren die industrielle Arbeitsumgebung näherbringen soll.

Im Folgenden haben wir für die Studierenden sowie Anbieter alle relevanten Informationen rund um die Industrie-Praxis zusammengestellt.

Bitte beachten Sie das Schwarze Brett für Ausschreibungen.  

In diesen Studiengängen ist eine Industrie-Praxis vorgeschrieben:

  • MSc ETH in Maschinen­ingenieurwissenschaften
  • MSc ETH in Verfahrenstechnik
  • MSc ETH in Robotics, Systems and Control
  • MSc ETH in Micro and Nanosystems
  • MSc ETH in Nuclear Engineering

Die Studierenden sollen diverse Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. CAD, Mechanik, Konstruktion, Elektrotechnik, Kostenrechnung) im Berufsalltag umsetzen und so Möglichkeiten und Grenzen von Anwendungen kennenlernen. Beispiele für Praktikumsinhalte sind:

  • Produktentwicklung
  • Entwurf
  • Innerbetriebliche Forschung und Entwicklung
  • Projektierung von Maschinen und Anlagen
  • Vor-, Nach- und Mitlaufende Kalkulation
  • Technische Berechnung
  • Konstruktion (mechanisch, elektrisch, mechatronisch)
  • Organisation und betriebliche Datenverarbeitung
  • Arbeitssicherheit, Sicherheit von Maschinen und Einrichtungen
  • Fertigungsvorbereitung
  • Fertigungsplanung
  • Ökologische Untersuchung von Produkten und Verfahren
  • Produktion (nur Verfahren, die nicht bereits Inhalt der Werkstatt-Praxis waren)

Reine Vertriebs- und/oder Einkaufspraktika werden nicht anerkannt (Ausnahme: Vertrieb von Spezialmaschinen und Anlagenbau).

Der Praktikumsbetrieb ist in der Regel ein Unternehmen der Maschinen- und/oder Elektroindustrie im In- oder Ausland. Die Studierenden suchen den Praktikumsbetrieb selbstständig, können dabei jedoch ihren Tutor oder ihre Tutorin mit einbeziehen.  

Reine Vertriebs- und/oder Einkaufspraktika werden nicht anerkannt (Ausnahme: Vertrieb von Spezialmaschinen und Anlagenbau).

Forschungsinstitutionen sind als Arbeitgeber nicht vorgesehen. Für Studierende in den spezialisierten Masterprogrammen und auf vorgängiges Gesuch hin auch für Studierende in konsekutiven Masterprogrammen sind Praktika in ausländischen Forschungsinstitutionen möglich.

Anforderungen an den Praktikumsbetrieb

Der Praktikumsbetrieb gliedert die Studierenden in seinen Berufsalltag ein und sorgt für eine kompetente Betreuung. Er ermöglicht den Studierenden das Erlernen der geforderten fachlichen Fähigkeiten. Die Aufgaben, die während des Praktikums bearbeitet werden, müssen im Bereich der Maschinen- und Elektroindustrie liegen sowie praxis- und problemlösungsorientiert sein. Der Praktikumsbetrieb stellt den Studierenden am Ende des Praktikums eine Praktikumsbestätigung aus, in der u. a. die einzelnen erlernten Fähigkeiten aufgeführt sind.

Während der Praxisdauer sind die Studierenden der Betriebsordnung des Praktikumsbetriebs und allfälligen besonderen Vorschriften für Praktikanten und Praktikantinnen unterstellt. Bei ungenügender Leistung und nach vorheriger Mahnung kann der Praktikumsbetrieb Studierende vorzeitig entlassen beziehungsweise das Praktikumsverhältnis beenden.

Die Industrie-Praxis dauert mindestens zwölf Wochen. Sie sollte zeitlich möglichst zusammenhängend absolviert werden (das Praxis-Reglement erlaubt eine Unterbrechung).

Die Empfehlung an die Studierenden lautet, die Industrie-Praxis vor Beginn des Master-Studiums zu absolvieren; allerdings kann sie je nach Master-Studiengang spätestens bis zum Beginn der Master-Arbeit oder bis zum Antrag auf Erteilung des Master-Diploms durchgeführt werden.  

Sie haben eine offene Praktikumsstelle für unsere Studierenden? Gerne veröffentlichen wir den Link auf Ihre Ausschreibung auf dem oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

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