Risiken
Wichtige Informationen
Notfallposter
Wir empfehlen Ihnen, ein Notfallposter in Ihrem Labor aufzuhängen. Poster können bei bestellt werden.
Alleinarbeit
Risiken erhöhen sich, wenn Sie allein arbeiten. Auch dürfen nicht alle Arbeiten alleine ausgeführt werden. Beachten Sie daher bitte das Merkblatt «Alleinarbeit».
Risiken in Laboren und Werkstätten
Sie arbeiten in Ihrer Forschungsgruppe mit krankheitserregenden und/oder gentechnisch veränderten Organismen? Dies kann eine Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt bedeuten. Auch Zellkulturen (Labore des Standards BSL 1 oder BSL 2), Antibiotika, die nicht in das Abwasser gelangen dürfen, oder Tierversuche gehören in den Bereich «Biologische Risiken».
Die ETH Zürich hat dazu ein Download Biosicherheitskonzept (PDF, 562 KB) entwickelt, das zwingend anzuwenden ist.
Informationen zu biologischen Risiken
Informationen zum Arbeiten mit Sharps
Unter die chemischen Risiken fallen der Umgang mit Säuren, Laugen, Lösemitteln, giftigen Chemikalien und Gasen. Wichtig ist die Nutzung der richtigen Laborausrüstung und einer persönlichen Schutzausrüstung.
Am D-MAVT gibt es bei fast allen Professuren und in den entsprechenden Laboren chemische Risiken. Daher ist es für alle Forschenden und Studierenden verpflichtend, folgenden Moodle-Test zu machen und den Nachweis darüber den jeweiligen Dozent:innen/Professor:innen abzugeben.
In einer Werkstatt treffen Sie auf mechanische und physikalische Risiken. Zu den mechanischen Risiken zählen der Umgang mit scharfen, spitzen oder scharfkantigen Werkstoffen oder der Gebrauch von Bohrmaschinen, Sägen, CNC-Maschinen und ähnlichem. Physikalische Risiken sind beispielsweise Lärm, Ultra-/Infraschall, Unter- und Überdruck, thermische Risiken wie Flammen, Hitze oder Kälte, sowie Strahlung (ionisierende Strahlung oder Laser).
Weiterführende Information zu Lasern
Es gibt verschiedene Lasertypen und -klassen, die unterschiedliche Schutzmassnahmen verlangen. Laserlabore Klasse 3B und 4 sind mit einer Warnanlage gekennzeichnet; für die Sicherheit ist der Laserschutzverantwortliche zuständig. Beim Arbeiten mit Lasern der Klassen 3 und 4 müssen die Augen immer mit einer Laserschutzbrille geschützt werden.
Merkblätter der SGU zu Strahlenschutz
Obligatorischer Test für alle LabornutzerInnen
Am D-MAVT kommen alle Forschenden und Studierenden in Kontakt mit Werkstätten und/oder den entsprechenden mechanischen und physikalischen Risiken. Daher ist es für alle verpflichtend, folgenden Moodle-Test zu machen und den Nachweis darüber den jeweiligen Dozent:innen/Professor:innen abzugeben.
Bitte beachten Sie auch unbedingt die Werkstattordnung, die es in jeder Werkstatt gibt.
Benötigte Schutzausrüstung
- Schutzbrille (Bestellen)
- Sicherheitsschuhe
- je nach Arbeit Gehörschutz (Bestellen), Faceshield, Handschuhe.
Siehe auch Merkblatt «Persönliche Schutzausrüstung, Schutzhandschuhe».
Werkstatt
Zu den Profi-Werkstätten der Professuren sowie der Zentralschlosserei des Departements haben Studierende keinen Zugang. Dieser ist den ausgebildeten Technikern vorbehalten. Falls in einer Professur nach fachgemässer Instruktion ein temporärer Zugang gewährt wird, werden die Zugangsmodalitäten vom/von der Professor:in festgelegt. Für einen Zugang ist der Moodle-Test benötigt.
Spezielle D-MAVT Risiken
Unter autonomem Fahren (auch automatisches, automatisiertes oder pilotiertes Fahren genannt) ist die eigenständige Fortbewegung von Fahrzeugen, mobilen Robotern und fahrerlosen Transportsystemen zu verstehen. Es gibt fünf verschiedene Stufen der Autonomie (0 = gar keine Autonomie bis 5 = vollständige Autonomie). Die Stufen haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen, die zu beachten sind. Diese sind im Merkblatt beschrieben.
Download Merkblatt automatisierte Fahrzeuge (PDF, 369 KB)
Seit 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Drohnenregulierung. Sie beinhaltet Sicherheitsstandards für die Herstellung, die Zulassung und den Betrieb von Drohnen. Sie unterscheidet zwischen den Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig».
In der externe Seite offenen Kategorie können Drohnen ohne Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) eingesetzt werden, wenn sie auf Sicht geflogen werden, unter 120m Höhe bleiben und ein Fluggewicht von unter 25kg aufweisen. Bei Drohnen, die schwerer sind als 250g, braucht es jedoch neu einen Kompetenznachweis. Je nach Gewicht der Drohne gibt es zudem Einschränkungen, wie nahe an unbeteiligte Personen herangeflogen werden darf.
In die externe Seite speziellen Kategorie fallen Drohnen, sobald eine oder mehrere der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können oder das Abfluggewicht der Drohne höher ist als 25kg. Der Drohnenbetrieb muss dann beispielsweise durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligt werden.
Die zulassungspflichtige Kategorie ist für den sehr risikoreichen Betrieb (z. B. Personen- oder Gefahrguttransport) vorgesehen. Diese Regeln sind in Vorbereitung.
Registrierungspflicht
In allen oben genannten Kategorien müssen sich Pilot:innen und Betreiber:innen von Drohnen über 250g auf der externe Seite Online-Plattform des BAZL registrieren müssen. Dies gilt auch für Drohnen unter 250g, sofern die Drohne mit Kamera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet ist, mit denen personenbezogenen Daten erfasst werden können.
Zertifikatsnachweis
Für die meisten Drohnen in der «offenen» Kategorie müssen Pilot:innen neu einen Kompetenznachweis erwerben. Hierfür steht auf dem externe Seite Online-Drohnenportal eine Schulung im Selbststudium inkl. abschliessender Prüfung zur Verfügung. Nach Bestehen der Prüfung wird das Zertifikat (Kompetenznachweis/Fernpilotenzeugnis) ausgestellt.
Das gilt für ETH-Drohnenflüge
Möchten Sie – beispielsweise zu Forschungszwecken – eine Drohne betreiben, informieren Sie sich bitte auf der externe Seite Webseite des BAZL über die notwendigen Vorkehrungen und Bewilligungen. Für sämtliche Drohnenflüge an der ETH benötigen Sie eine Bewilligung durch die Bewilligungsstelle.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die SGU.
Der Gebrauch von Batterien, unter anderem in Drohnen, birgt gewisse Risiken. Da Batterien einen Brand auslösen können, sind sie über Nacht in nicht-entflammbaren Schränken aufzubewahren. Vom Autonomous Systems Lab (ASL) wurde ein Merkblatt für Batterien entwickelt.
Download Merkblatt zu wiederaufladbaren Batterien (PDF, 128 KB)
Unter Nanomaterialen versteht man Feststoffe, in denen 50% oder mehr der Partikel in einem Grössenbereich zwischen 1 und 100 nm liegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Material natürlichen Ursprungs ist oder ob es zufällig oder bewusst hergestellt wurde.
Nanomaterialien werden in zahlreichen Laboratorien an der ETH Zürich verwendet oder hergestellt, so auch am D-MAVT. Da sich diese Materialien in ihren Eigenschaften und damit auch in ihrem Gefahrenpotential stark unterscheiden, sind beim Umgang mit ihnen spezielle Sicherheitsmassnahmen zu beachten.
Download Richtlinie: Sicherer Umgang mit Nanomaterialien im Labor (PDF, 478 KB)
Es gibt diverse Definitionen von Robotern. Die VDI-Richtlinie 2860 konzentriert sich auf Industrieroboter und definiert sie als «universell einsetzbare Bewegungsautomaten mit mehreren Achsen, deren Bewegungen hinsichtlich Bewegungsfolge und Wegen bzw. Winkeln frei (ohne mechanischen oder menschlichen Eingriff) programmierbar und gegebenenfalls sensorgeführt sind. Sie sind mit Greifern, Werkzeugen oder anderen Fertigungsmitteln ausrüstbar und können Handhabungs- und/oder Fertigungsaufgaben ausführen».
Die Forschung am D-MAVT untersucht Roboter jeder Grösse - vom Medizinroboter in Nanogrösse bis hin zum Fertigungsroboter oder einem Laufroboter für die Rettung. Wird ein Roboter in die Arbeitsumgebung integriert oder als Teil einer Maschine verwendet, müssen eine Risikoanalyse durchgeführt und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Auch Drohnen oder autonome Fahrzeuge gelten als Roboter, bergen jedoch andere Risiken und werden deshalb separat behandelt.
Bei 3D-Druckern gibt es verschiedene Drucktechnologien und es wird eine Vielzahl an Materialien zum Druck eingesetzt. Prinzipiell gilt: Den Sicherheitshinweisen im Handbuch ist Folge zu leisten. Zu den allgemeinen Regeln gehört das Anschliessen eines 3D-Druckers an die Chemieabluft. So können bei der Nutzung keine giftigen Stoffe eingeatmet werden.