FAQ

  1.  Zulassung vor dem 01.01.2022: Bitte verwenden Sie die Kursbestätigung für Doktorierende.
  2. Zulassung nach dem 01.01.2022: Summer Schools und Konferenzen können Sie über das Vorlesungsverzeichnis in myStudies (Rubrik «Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft») anmelden. Für andere Veranstaltungen ausserhalb der ETH stellen Sie in myStudies einen Antrag auf die Übernahme genehmigter Studienleistungen anderer Hochschulen. Laden Sie dafür die Teilnahmebestätigung und die Bestätigung Ihrer Leiterin/Ihres Leiters zur Anerkennung der KP für Ihr Doktoratsstudium hoch.

Die D-MAVT-Doktoratsadministration organisiert nur dann eine Videokonferenz für eine Doktorprüfung, wenn eines der Mitglieder der Prüfungskommission nicht persönlich teilnehmen kann. In allen anderen Fällen steht es der Doktorandin/dem Doktoranden frei, selbst eine Videokonferenz zu organisieren.

Bitte senden Sie das Formular «Download Request to organize a doctoral exam (PDF, 725 KB)» mindestens zwei Monate vor dem geplanten Termin der Doktorprüfung.

Sobald Sie die Bestätigung Ihrer vollständig geplanten Doktorprüfung erhalten haben, füllen Sie das Formular «Anmeldung zur Doktorprüfung» aus, und lassen es von Ihrer Leiterin oder Ihrem Leiter unterzeichnen. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular spätestens 21 Kalendertage vor der Doktorprüfung an die D-MAVT-Doktoratsadministration. 

Die Doktoratsadministration des D-MAVT schickt das Formular mit der Bestätigung der erworbenen Kreditpunkte an die Doktoratsadministration der ETH.

Sie müssen Ihre Pflichtexemplare spätestens drei Monate nach der Departementskonferenz einreichen. Sie können die Pflichtexemplare frühestens nach Erhalt der vorläufigen Bestätigung, die nach der Departementskonferenz verschickt wird, einreichen. Bevor Sie die Pflichtexemplare bei der ETH-Doktoratsadministration abgeben, müssen Sie eine elektronische Version Ihrer Dissertation in die Research Collection hochladen. Die elektronische Version Ihrer Dissertation können Sie erst nach der Departementskonferenz hochladen. Das Departement benötigt kein Pflichtexemplar.

Informationen zu Pflichtexemplaren der Doktorarbeit auf den Seiten der ETH Zürich

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