FAQ

Während des Doktoratsstudiums müssen 12 KP auf drei Kategorien verteilt erlangt werden: Vertiefung Fachwissen, überfachliche Kompetenzen und Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft. Jede:r Doktorand:in muss mindestens 1 Kreditpunkt durch die Teilnahme an einer Veranstaltung zu Ethik und guter wissenschaftlicher Praxis erwerben. Diese Leistung wird im Bereich der „überfachlichen Kompetenz“ angerechnet. Maximal zwei ECTS-Kreditpunkte können durch Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft (wie z.B. Konferenzen, Teilnahmen an Workshops, Poster oder Präsentationen usw.) angerechnet werden.

Durch den Besuch von speziell für Doktorierende konzipierten Lehrveranstaltungen oder regulären Lehrveranstaltungen des Master-Studiums oder des dritten Jahres des Bachelor-Studiums können KP in der Kategorie Vertiefung des Fachwissens angerechnet werden.

Das D-MAVT bietet ab FS25 den Kurs «151-9910-00L Ethics and Scientific Integrity for Doctoral Students of D-MAVT» für Doktorierende des D-MAVT an, welcher angerechnet werden kann. Darüber hinaus werden auf der ETHics Resource Platform weitere Kurse angeboten, die ebenfalls belegt werden können.

  1.  Zulassung vor dem 01.01.2022: Bitte verwenden Sie die Kursbestätigung für Doktorierende.
  2. Zulassung nach dem 01.01.2022: Summer Schools und Konferenzen können Sie über das Vorlesungsverzeichnis in myStudies (Rubrik «Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft») anmelden. Bitte informieren Sie Ihre Leiterin bzw. Ihren Leiter nach der Kursanmeldung. Für andere Veranstaltungen ausserhalb der ETH stellen Sie in myStudies einen Antrag auf die Übernahme genehmigter Studienleistungen anderer Hochschulen. Laden Sie dafür die Teilnahmebestätigung und die Bestätigung Ihrer Leiterin bzw. Ihres Leiters zur Anerkennung der KP für Ihr Doktoratsstudium hoch.

Bei einer kumulativen Thesismüssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. mindestens zwei Veröffentlichungen als Erstautor:in, die in Peer-Review-Fachzeitschriften veröffentlicht oder angenommen wurden (ISI-Zeitschriften oder vergleichbarer Standard)
  2. Gibt es mehrere Erstautor:innen, kann jeder und jede von ihnen die Publikation in die eigene Dissertation aufnehmen mit einer Erklärung, in der der eigene Beitrag ausgewiesen ist.
  3. Zusätzliche Publikationen als Ko-Autor:in können ebenfalls aufgenommen werden, wenn sie thematisch relevant sind und einen Mehrwert für die Dissertation darstellen mit einer Erklärung, in der der eigene Beitrag ausgewiesen ist. 
  4. Für jede Publikation muss der Beitrag jedes Autors und jeder Autorin ausgewiesen werden.
  5. Der Stil der Doktorarbeit muss einheitlich sein. Eine Aneinanderreihung von bereits publizierten Artikeln in den verschiedenen Layouts der jeweiligen Verlage ist nicht zulässig.
  6. Es muss ein ausführliches Einführungskapitel enthalten sein, das Folgendes umfasst:
    • die übergeordnete Forschungsfrage
    • die angewandte Methodik
    • die Relevanz und den Beitrag der Arbeit zum Themengebiet
  7. Ein ausführliches Schlusskapitel, das die Ergebnisse der verschiedenen Veröffentlichungen zusammenfasst und Vorschläge für künftige Forschung enthält sowie einen kohärenten Forschungsrahmen für die Arbeit nachweist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die ETH Bibliothek.

Weitere Informationen sind hier erhältlich:

Die D-MAVT-Doktoratsadministration organisiert nur dann eine Videokonferenz für eine Doktorprüfung, wenn eines der Mitglieder der Prüfungskommission nicht persönlich teilnehmen kann. In allen anderen Fällen steht es der Doktorandin bzw. dem Doktoranden frei, selbst eine Videokonferenz zu organisieren.

Bitte senden Sie das Formular «Download Request to organize a doctoral exam (PDF, 1.5 MB)» mindestens zwei Monate vor dem geplanten Termin der Doktorprüfung.

Sobald Sie die Bestätigung Ihrer vollständig geplanten Doktorprüfung erhalten haben, füllen Sie das Formular «Anmeldung zur Doktorprüfung» aus, und lassen es von Ihrer Leiterin oder Ihrem Leiter unterzeichnen. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular spätestens 21 Kalendertage vor der Doktorprüfung an die D-MAVT-Doktoratsadministration. 

Die Doktoratsadministration des D-MAVT schickt das Formular mit der Bestätigung der erworbenen Kreditpunkte an die Doktoratsadministration der ETH.

Sie müssen Ihre Pflichtexemplare spätestens drei Monate nach der Departementskonferenz einreichen. Sie können die Pflichtexemplare frühestens nach Erhalt der vorläufigen Bestätigung, die nach der Departementskonferenz verschickt wird, einreichen. Bevor Sie die Pflichtexemplare bei der ETH-Doktoratsadministration abgeben, müssen Sie eine elektronische Version Ihrer Dissertation in die Research Collection hochladen. Die elektronische Version Ihrer Dissertation können Sie erst nach der Departementskonferenz hochladen. Das Departement benötigt kein Pflichtexemplar.

Informationen zu Pflichtexemplaren der Doktorarbeit auf den Seiten der ETH Zürich

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