Eignungskolloquium und Doktoratsplan
Das Bestehen des Eignungskolloquiums ist Voraussetzung für die finale Zulassung zum Doktorat. Die Regelung gilt für alle nach dem 1. Januar 2022 zugelassenen Doktorierenden. Das Eignungskolloquium findet im zwölften Monat nach der vorläufigen Zulassung der Doktorierenden statt.
Das Eignungskolloquium ist nicht-öffentlich und dauert 45-60 Minuten. Gäste können zugelassen werden, wenn sowohl der oder die Doktorierende als auch der Leiter oder die Leiterin einverstanden sind. Das Kolloquium besteht aus einer Präsentation von höchstens 20 Minuten Dauer und einer anschließenden Diskussion mit den Mitgliedern der Eignungskommission.
Der oder die Vorsitzende des Eignungskolloquiums ist ein D-MAVT-Professor oder -Professorin (ordentlich oder assoziiert), der oder die von der Doktoratsverwaltung ernannt wird. Jeder Doktorandin und jedem Doktoranden wird in den ersten Monaten des Doktoratsstudiums eine Ausschussvositzende oder ein Ausschussvorsitzender zugewiesen.
Der Doktoratsausschuss entscheidet auf Antrag der Leiterin oder des Leiters über weitere Mitglieder des Eignungskolloquiums.
Alle Mitglieder der Eignungskommission und der oder die Doktorierende können virtuell am Eignungskolloquium teilnehmen. Die Verantwortung für das Funktionieren der Verbindung liegt beim Prüfungsorganisator und den verbundenen Personen.
Doktorierende sind in Absprache mit ihren Leiter:innen, den Kommissionsmitgliedern und dem Kommissionsvorsitz dafür verantwortlich, einen Termin, eine Uhrzeit und einen Ort für das Eignungskolloquium zu finden. Diese Angaben müssen mit dem Anmeldeformular mindestens vier Wochen vor dem Eignungskolloquium bei der D-MAVT-Doktoratsadministration eingereicht werden.
Die Kommission für das Eignungskolloquium nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Beurteilung der Befähigung der Kandidatin oder des Kandidaten zur selbständigen Durchführung eines Forschungsprojekts und zur Abfassung einer Dissertation
- Beurteilung als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ und schriftliche Übermittlung des Ergebnisses an den Doktoratsausschuss, gegebenenfalls mit Ergänzungen zu den Forschungszielen.
- Stellungsnahme zu den übrigen im Promotionsplan aufgeführten Punkten und diesbezüglich Abgabe von Empfehlungen.
Wenn die Entscheidung nicht einstimmig ausfällt, trifft der Doktoratsausschuss innerhalb eines Monats nach dem Eignungskolloquium die endgültige Entscheidung und stützt sich dabei auf die im Doktoratsplan beschriebenen Forschungsziele und die Ergebnisse der Bewertung; er kann auch die Eignungskommission und den Kandidaten oder die Kandidatin anhören, um seine Entscheidung zu treffen.
Im Falle einer Wiederholung findet der zweite Versuch mit der Zustimmung der Leiterin oder des Leiters der Doktorarbeit innerhalb von drei Monaten nach dem Ergebnis des Erstversuchs nach demselben Ablauf wie der erste Versuch statt. Die Zustimmung zur Wiederholung seitens der Leiterin oder des Leiters kann nur verweigert werden, wenn die Eignungskommission einstimmig entschieden hat, dass der erste Versuch „nicht bestanden“ war. Das Ergebnis des Eignungskolloquiums (bestanden/nicht bestanden) wird der Studienadministration mitgeteilt.
Falls die Frist nicht eingehalten werden kann, muss bei der Doktoratsadministration des D-MAVT ein Download Gesuch um Fristverlängerung (PDF, 507 KB) mit Begründung und Vorschlag für eine neue Frist eingereicht werden, das von der Leiterin oder dem Leiter der Doktorarbeit unterzeichnet sein muss. Die Doktoratsbeauftragte bestätigt das Gesuch mit ihrer Unterschrift und leitet es an die Akademischen Dienste weiter. Im Falle einer Ablehnung informiert die D-MAVT-Doktoratsadministration die Leiterin oder den Leiter und den Doktoranden oder die Doktorandin, um die Situation zu besprechen.
Der Doktoratsplan wird in Absprache mit der Leiterin oder dem Leiter der Dissertation erstellt und mit dem Zweitbetreuer oder der Zweitbetreuerin besprochen.
Der Doktoratsplan (max. 10 Seiten ohne Literaturangaben) muss mindestens die folgenden Elemente enthalten:
- Deckblatt mit Arbeitstitel der Dissertation und aktuellem Datum sowie mit Namen und Unterschrift des Doktoranden oder der Doktorandin sowie der Leiterin oder dem Leiter der Dissertation;
- Zusammenfassung, max. ½ Seite;
- Umfang des Projekts, Forschungsaufgaben;
- Erläuterung, wie sich die vorgeschlagene Forschung in die Gesamtforschung des Instituts einfügt und wie sie mit anderen Projekten des Instituts oder des Departements zusammenhängt;
- Literaturübersicht;
- zukünftige Möglichkeiten, die sich aus dieser Forschung ergeben;
- Zeitplan;
- geplante Veröffentlichungen;
- Lehraufgaben;
- zusätzliche Aufgaben der Doktorandin oder des Doktoranden;
- den Zeitplan und die Kurse des erweiterten Doktoratsstudiums (falls zutreffend).
Der Doktoratsplan muss mindestens drei Wochen vor dem Eignungskolloquium dem oder der Beteuenden, dem/der Zweitbetreuer:in und der Doktoratsadministration von D-MAVT vorgelegt werden.
Die Information über das geplante Eignungskolloquium muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Eignungskolloquium an die Doktoratsadministration von D-MAVT geschickt werden.