ECTS-Kreditpunkte
Alle Promotionsstudenten müssen mindestens 12 ECTS-Punkte erwerben.
Jedes Doktoratsstudium am D-MAVT findet in einem individuell definierten Rahmen statt. Die Doktorierenden müssen während ihres Doktoratsstudiums mindestens 12 ETCS-Leistungspunkte erwerben. Ein ETCS-Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden. Mindestens ein Drittel der Leistungspunkte muss ausserhalb des eigenen Forschungsgebiets erbracht werden.
Das Departement entscheidet über die Anrechnung von Leistungen gemäss Download Detailbestimmungen zum Doktorat (PDF, 304 KB).
Kurs mit einer Prüfung: Wer die Prüfung besteht, erwirbt die im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Kreditpunkte. Die Prüfungsanforderungen, die An- und Abmeldung sowie die Benotung richten sich nach den Richtlinien der ETH Zürich. Kurse, die als Zusatzauflagen absolviert werden, werden nicht auf die Leistungspunkte angerechnet.
Individuelle Leistungen ohne Prüfung: Die Dozierenden der ETH Zürich können D-MAVT-Doktorierenden bestimmte Aktivitäten vorschreiben (Teilnahme an Tests, selbständige Arbeiten, Aufgaben usw.), um Leistungspunkte ohne offizielle Prüfung zu erwerben. Die Bedingungen für diese individuellen Leistungen (Form, Art und Zeitplan) werden von den Dozierenden auf Anfrage detailliert festgelegt.
Leistungspunkte für Lehrveranstaltungen und Aktivitäten ausserhalb der ETH Zürich: Über die Vergabe von Leistungspunkten für besuchte Lehrveranstaltungen und Aktivitäten ausserhalb der ETH Zürich entscheidet die Leiterin oder der Leiter. Für jeden Kreditpunkt ist ein Aufwand von 25 bis 30 Arbeitsstunden erforderlich. Siehe die Kursbestätigung für Doktorierende.
Studienleistungen können nur angerechnet werden, wenn der Kurs auf Hochschulniveau angeboten wird. Für Kurse an der ETH gelten die Angaben im Vorlesungsverzeichnis. Weitere Informationen.
Für Doktorierende, die vor dem 1. Januar 2022 immatrikuliert wurden, gibt es keinen offiziellen Leistungsüberblick.
Doktorierende haben die Pflicht und das Recht, sich im Rahmen ihres Doktorats weiterzubilden. Das Doktoratsstudium umfasst die Vertiefung des Fachwissens, die Erweiterung der interdisziplinären Kompetenzen sowie die Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft. Die Doktorierenden stimmen die Einzelheiten ihres individuellen Doktoratsstudiums mit der Leiterin oder dem Leiter ab. Für die vorgeschriebenen ECTS-Punkte muss entweder eine Leistungskontrolle bestanden oder ein aktiver, nachweisbarer Beitrag geleistet werden. Ein ECTS-Punkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden. Die Studienleistungen während des Doktoratsstudiums werden in einem Zeugnis dokumentiert. Dieses Zeugnis wird erst ausgestellt, wenn das Doktorat abgeschlossen ist und alle in der Verordnung vorgeschriebenen administrativen Anforderungen erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie in den Detailbestimmungen zum Doktorat.
Während des Doktoratsstudiums muss der Doktorand oder die Doktorandin mindestens 12 ECTS-Punkte gemäss den Vorgaben der Ausführungsbestimmungen der Rektorin zur Doktoratsverordnung ETH Zürich erreichen.
Das D-MAVT sieht vor, dass maximal zwei Kreditpunkte durch die Einbindung in die wissenschaftliche Gemeinschaft (z.B. Konferenzen, Teilnahme an Workshops, Poster oder Präsentationen usw.) und maximal ein Kreditpunkt für die Teilnahme an Gremienarbeit erworben werden können. Jede:r Doktorand:in erwirbt mindestens 1 Kreditpunkt durch die Teilnahme an einer Veranstaltung zu Ethik und guter wissenschaftlicher Praxis. Diese Leistung wird im Bereich der „überfachlichen Kompetenz“ angerechnet.
Leistungspunkte werden nur vergeben, wenn:
- eine zugehörige Leistungskontrolle zum Kurs bestanden wird
- bei der Teilnahme an anderen wissenschaftlichen Veranstaltungen wie Konferenzen oder Tagungen die teilnehmende Person einen aktiven und überprüfbaren Beitrag leistet
Um die für ein reguläres Doktoratsstudium erforderliche Mindestanzahl von 12 ECTS-Punkten zu erreichen, müssen in jeder der folgenden drei Kategorien Punkte erworben werden:
- Vertiefung Fachwissen: Vertiefung der Kenntnisse im Forschungsgebiet der Dissertation und Erweiterung der Kenntnisse über die ursprüngliche Disziplin hinaus, z.B. durch den Besuch von speziell für Doktorierende konzipierten Lehrveranstaltungen, regulären Masterkursen oder Lehrveranstaltungen aus dem dritten Jahr des Bachelorstudiums
- Überfachliche Kompetenzen: Erwerb von überfachlichen Kompetenzen, z.B. durch den Besuch von Soft-Skills-Kursen oder die Mitarbeit in Gremien der ETH Zürich
- Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft (max. 2 ECTS): z.B. durch den Besuch von internationalen Konferenzen
Die folgenden Leistungspunkte können nicht auf das reguläre Promotionsstudium angerechnet werden:
- Kreditpunkte, die vor der Aufnahme des Doktoratsstudiums erworben wurden;
- Kreditpunkte, die im Rahmen einer Mehrfachimmatrikulation auf einer anderen Studienebene erworben wurden, mit Ausnahme des Lehrdiploms oder des Didaktikzertifikats;
- Kreditpunkte, die im Rahmen des erweiterten Doktoratstudiums erbracht wurden;
- Teilnahme an lehrstuhleigenen Seminaren und Veranstaltungen wie Gruppentreffen, Gruppenklausuren, etc;
- Teilnahme an der Lehre;
- Besuch von Lehrveranstaltungen ohne Leistungskontrolle
- Semesterprojekt (8CP)
Die im Doktoratsstudium anerkannten Leistungen sind in den Ausführungsbestimmungen der Rektorin zur Doktoratsverordnung ETH Zürich festgelegt.
Studienleistungen können nur angerechnet werden, wenn der Kurs auf Hochschulniveau angeboten wird. Für Kurse an der ETH gelten die Angaben im Vorlesungsverzeichnis. Weitere Informationen.