Externe Doktorarbeit
Externe Dissertationsprojekte sind solche, die an privaten Institutionen oder an Universitäten ausserhalb des ETH-Bereichs durchgeführt werden. Dissertationsprojekte, die ausserhalb des ETH-Bereichs durchgeführt werden, werden nur bewilligt, wenn die externe Institution keine Auflagen macht, die die Leitung des Doktoranden an der ETH oder die rechtzeitige Publikation der Forschungsergebnisse behindern könnten.
Mit dem Gesuch an die ETH hat die Kandidatin oder der Kandidat einzureichen:
- ein Konzept für die geplante Doktorarbeit mit Begründungen, warum das Dissertationsprojekt ausserhalb des ETH-Bereichs durchgeführt werden soll
- eine Bestätigung, dass sich die externe Institution bereit erklärt, die Vorgaben der ETH Zürich einzuhalten
Für den definitiven Entscheid in der Departementskonferenz (DK) über ein externes Dissertationsprojekt definiert das D-MAVT folgendes Vorgehen und zusätzliche Dokumente. Der Leiter/die Leiterin muss zuhanden des Doktoratsausschusses und der PK/DK schriftlich darlegen:
- die Gründe, weshalb die Dissertation ausserhalb der ETH durchgeführt werden soll,
- den Namen und die Funktion einer erfahrenen und qualifizierten Person an der externen Institution, die den Studierenden an der externen Institution betreut,
- einen Plan der Aktivitäten an der ETH Zürich (Kreditpunkte, Diskussionen, Treffen mit dem Leiter/der Leiterin der Doktorarbeit, Meilensteine, etc,)
- Angaben zum zeitlichen und finanziellen Rahmen des Doktoratsstudiums.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn das Dissertationsthema die Durchführung des Projekts an einer externen Institution erfordert und alle Voraussetzungen erfüllt sind.