Werkstatt-Praxis

Hier finden Sie einige Informationen über die Werkstatt-Praxis und zur Praxis-Applikation.  

Falls Sie eine freiwillige Praxis vor Studienbeginn machen möchten, ist ein Blick in den Unternehmenskatalog unserer Praxis-Applikation hilfreich.    

Die folgenden Informationen bleiben weiterhin gültig für Studierende nach dem Reglement bis Studienbeginn 2021.

Informationen zu Zeitpunkt, Inhalt und Bestandteilen der Werkstatt-Praxis finden Sie auf der Website zum Curriculum.

Im Unternehmenskatalog unserer Praxis-Applikation finden Sie Unternehmen, die bereits Studierenden die Werkstatt-Praxis ermöglicht haben. 

Sie sind bei der Suche nach einem Platz jedoch nicht auf den Unternehmenskatalog beschränkt, sondern können jederzeit eigenständig suchen. Bitte beachten Sie dabei die Anforderungen im Studienführer.

Viele Unternehmen bieten gerne Plätze an, nach Anfrage (telefonisch/per Mail) oder Blindbewerbung, teilweise auch über Bewerbungsformulare auf der Homepage.

Ob ein Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum einen Platz anbietet, ist von vielen Faktoren abhängig, u.a. von der Auftragslage, Auslastung und Personaldecke.   

Bitte überprüfen Sie die Vorgaben zur Werkstatt-Praxis im Studienführer. Jede Praxis, welche die genannten Voraussetzungen erfüllt, wird anerkannt.  

Der Tätigkeitsbericht und die Praxisbestätigung des Betriebes müssen nach Abschluss der Praxis über die Praxis-Applikation hochgeladen werden. Fragen hierzu beantwortet die Studienadministration.  

Versicherung

Die Versicherung während des Praktikums ist Sache des Praktikanten oder der Praktikantin und des Praktikumsbetriebes. Bitte vergewissern Sie sich anhand Ihres Praktikumsvertrages, dass Sie für die Zeit Ihres Praktikums gegen Unfall sowie durch die Betriebshaftpflicht abgesichert sind, oder klären Sie dies direkt mit Ihrem Praktikumsbetrieb. Eine Privathaftpflicht-Versicherung wird empfohlen. Grundsätzlich übernimmt die ETH für alle ausserhalb der ETH stattfindenden Praktika keine Verantwortung. Siehe auch:

Arbeitsbewilligung

Staatsangehörige von Drittstaaten benötigen eine Arbeitsbewilligung.  

Aufenthaltsbewilligung

Für ausländische Studierende, die ihr Praktikum im Ausland machen: Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz während des Praktikums nicht abläuft.

Dienstverschiebungsgesuch

Auch für den Zeitraum der Werkstatt-Praxis haben Sie, falls nötig, die Möglichkeit, ein Dienstverschiebungsgesuch zu stellen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website Militärdienst während des Studiums.

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