Code of Conduct

Weibliche und männliche Studierenden im Gespräch am Kaffeetisch

Wir, das Departement Maschinenbau und Verfahrenstechnik, garantieren ALLEN unseren Mitgliedern ein respektvolles und professionelles Umfeld. Dazu gehören Professorinnen und Professoren, Studierende, Dozierende, wissenschaftliche, administrative und technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir bringen jedem den gleichen Respekt entgegen, den wir uns auch für uns selbst wünschen.

Wir verhalten und präsentieren uns jederzeit professionell.

 

D-MAVT-Definition

  • Wir pflegen einen wertschätzenden und unterstützenden Umgang, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Religion, Ideologie, physischen Möglichkeiten, sexueller Identität und beruflichem Status.
  • Wir pflegen einen wertschätzenden und unterstützenden Umgang, unabhängig von der Situation und unserem Standort.
  • Wir fördern eine offene, faire Kommunikation sowie eine konfliktfreie Kultur.
  • Wenn Konflikte auftreten, werden diese fair, sachlich und lösungsorientiert ausgetragen.
  • Wir tolerieren keine Sticheleien, beleidigende und verächtliche Bemerkungen, Verleumdungen, Zuweisungen von erniedrigenden Aufgaben, intensive Überwachung und unberechtigte Kritik.
  • Wir sprechen und schreiben in einer geschlechtsneutralen Form

 

Wir betrachten die folgenden Beispiele als unangemessenes Verhalten:

  • Eine Studentin oder ein Student führt eine Übungsgruppe und meint zu einem anderen Studierenden: "Typisch Studentin, sie wird die Prüfung wohl nicht bestehen."
  • Abschätzende und stichelnde Kommentare über das Aussehen oder die Fähigkeiten von jemandem, zum Beispiel "Du bist sooo klug", welche aussagen soll, dass der Erfolg nicht auf das Wissen, sondern das Aussehen einer Person zurückzuführen ist.
  • Eine Dozentin oder ein Dozent antwortet auf die Frage eines Studierenden aus der Klasse in abwertender Weise.
  • Eine Studentin oder ein Student sagt zu einer Technikerin oder einem Techniker: "Bereite das Tool bis morgen vor!"
  • Eine Person weigert sich eine andere Person zu treffen, um mit ihr einen Konflikt zu lösen.
  • Eine Dozentin oder ein Dozent lässt während eines Vortrags eine unangemessene Zeichnung die ganze Zeit auf der Wandtafel oder auf dem Beamer stehen.

 

D-MAVT-Definition:

Gewalt am Arbeitsplatz bedeutet jede Aktivität, jeder Vorfall oder jedes von angemessenem Verhalten abweichende Verhalten, wodurch eine Person im Laufe der Arbeit oder als direkte Folge davon angegriffen, bedroht oder psychisch oder physisch verletzt wird (vgl. International Labour Organisation, UN).

Körperliche Gewalt jeglicher Art ist in unserer Gemeinschaft inakzeptabel. Psychische Gewalt ist subtiler aber nicht minder grausam:

  • Wir verwenden weder verbale noch nonverbale Kränkungen, Erniedrigungen oder Beschimpfungen.
  • Wir verwenden weder verbale noch nonverbale Bedrängungen oder Bedrohungen.
  • Weder schikanieren wir noch belästigen wir andere.

 

Wir betrachten die folgenden Beispiele als unangemessenes Verhalten:

  • Eine Person blockiert die Verwendung experimenteller Ausrüstung. Dabei droht sie der anderen Person, ihr in ihrer Karriere zu schaden, wenn sie ihren rechtmässigen Anspruch auf die Ausrüstung nicht aufgibt.
  • Eine Professorin oder ein Professor droht einer Doktorandin oder einem Doktoranden, die Karriere zu sabotieren, wenn sie oder er nicht fragwürdige Daten inkludiert.

D-MAVT-Definition:

Jede Belästigung sexueller Natur oder ein auf das Geschlecht einer Person bezogenes Verhalten, das die Würde von Frauen oder Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt, ist diskriminierend (vgl. Schweizer Gleichstellungsgesetz, Art. 4).

Das umfasst

  • Sexistische Witze und anzügliche, demütigende oder verächtliche Bemerkungen und Handlungen
  • Zurschaustellung und Verbreitung pornographischen Materials einschliesslich Plakate, Bildschirmschoner und sichtbare Display
  • Unerwünschter körperlicher Kontakt
  • Ausnützen eines Abhängigkeitsverhältnisses

 

Wir betrachten die folgenden Beispiele als unangemessenes Verhalten:

  • Einen pornographischen Bildschirmschoner, auf einem persönlichen Laptop sichtbar in einer Arbeits- oder Lernumgebung anzeigen.
  • Unerwünschter Körperkontakt einer Kollegin oder eines Kollegen oder einer Vorgesetzten oder eines Vorgesetzten; z.B. einen Arm um jemanden legen oder jemanden wiederholt berühren.
  • Eine Dozentin oder ein Dozent macht sexistische Witze oder Kommentare während eines Vortrags oder eines Meetings mit Studierenden.
  • Kommentare, dass Frauen in gewissen Bereichen weniger qualifiziert seien, z.B. im 3D-räumlichen Denken, beim Arbeiten mit Werkzeugen oder Computerprogrammen; oder dass Männer von Multitasking überfordert sind
     

D-MAVT-Definition:

Beabsichtigte oder unbeabsichtigte Diskriminierung von Personen in vergleichbaren Situationen wegen tatsächlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Ethnie, Religion, Ideologie, körperlichen Fähigkeiten, sexueller Identität, äusserer Erscheinung und familiärem oder beruflichem Status (vgl. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 8, Abs. 2) wird nicht toleriert.

  • Ungleiche Beurteilung, Förderung und Behandlung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Religion, Ideologie, körperlichen Fähigkeiten, sexueller Identität und beruflichem Status
  • Benachteiligung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft
  • Sexistische und rassistische Darstellung von Personen in Präsentationen, Videomaterial und Computerprogrammen
     

Wir betrachten die folgenden Beispiele als unangemessenes Verhalten:

  • Missachten des Gesetzes und der Bestimmungen zum Mutterschaftsurlaub
  • Verachtende und persönliche Kommentare in Lehrevaluationen, z.B. Kommentare über das Aussehen eines Dozierenden oder einer Dozierenden, den Ton der Stimme oder die Person an sich
  • Eine Person nicht einstellen aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, Nationalität, Religion, Ideologie, physischen Möglichkeiten oder sexuellen Identität
  • Regeln und Verfahren für Personen in der gleichen Position unterschiedlich anwenden je nach Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Religion, Ideologie, körperlichen Fähigkeiten und sexueller Identität
  • Erniedrigende Kommentare zu Studierenden aufgrund der sexuellen Orientierung
  • Nicht willkommene Kommentare über das Aussehen oder die Kleidung einer Person

 

D-MAVT-Definition:

Mobbing ist die regelmässige und systematische Belästigung durch Kollegen oder Kolleginnen, Führungskräfte oder Weisungsempfänger über einen langen Zeitraum (Wochen) mit dem Ziel, eine Person bewusst zu ermüden und sie oder ihn allmählich aus ihrem oder seinem Job oder Studium zu treiben (vgl. Leymann H, 2006).

  • Gezielte Ausgrenzung von Teammitgliedern, Kontaktverweigerung und Vorenthalten von Informationen
  • Sticheleien, beleidigende, verächtliche Bemerkungen und üble Nachrede
  • Zuteilung von kränkenden Arbeitsaufgaben, intensive Kontrolle und ungerechtfertigte Kritik
  • Vorsätzlicher Ausschluss oder Ausnutzen von Vorteilen aufgrund der Sprache sowohl bei der Arbeit als auch bei informellen Treffen

Wir betrachten die folgenden Beispiele als unangemessenes Verhalten:

  • Eine wichtige Person aus Sitzungen, vom Zugang zu Sitzungsprotokollen und von Veranstaltungen ausschliessen
  • Eine Person aufgrund der Sprache von Sitzungen ausschliessen, zum Beispiel sie nicht einladen oder eine Sprache sprechen, die nicht alle Personen verstehen
  • Masterstudierende im ersten Semester grenzen ein Teammitglied, das gerade erst angefangen hat Deutsch zu lernen aus, indem sie nur Deutsch sprechen
  • Ein Professor oder eine Professorin fordert vertrauliche Informationen von einem Post-Doc aus einem anderen Labor
     
  • Wenn Sie Opfer von unangemessenem Verhalten sind, sollten Sie schnell und bestimmt reagieren.
  • Eine zeitverzögerte Reaktion macht es schwieriger zu erklären, dass das Verhalten oder die Handlungen unangemessen und unerwünscht sind. Es muss klar sein, dass Sie ein solches Verhalten nicht tolerieren. Wenn Sie schweigen oder sich passiv verhalten, kann dies als Akzeptanz der unangemessenen Handlungen oder Verhalten interpretiert werden.
  • Ist die verbale Kommunikation nicht erfolgreich, informieren Sie die Belästigerin oder den Belästiger schriftlich darüber, dass das Fehlverhalten aufhören muss. Siehe: Musterbrief an jemanden, der Sie belästigt.
  • Sprechen Sie mit anderen Personen am Arbeitsplatz. Versuchen Sie herauszufinden, ob andere Mitarbeitende ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
  • Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Situation zu lösen, nehmen Sie mit einer der vorgeschlagenen Personen Kontakt auf. Sie können Ihre Situation mit dieser Person besprechen (vertraulich, wenn gewünscht) und sich von ihr über die beste Vorgehensweise beraten lassen.
  • Dokumentieren Sie Ihre Situation. Führen Sie ein detailliertes Protokoll, in dem Sie alle Vorfälle notieren (z.B.: die Person, die Sie belästigt, Datum, Zeit, Ort, Worte, Gesten, die Art des Verstosses, Zeugen). Dies erleichtert, unangemessenes Verhalten und Handlungen zu beweisen.
  • Wenn die betreffende Person ihr Verhalten nicht ändert, eskaliert der Prozess.
  • Personen, die unschuldige Mitmenschen beschuldigen, sich unangemessen zu verhalten, erwarten die gleichen Folgen wie jene, die andere belästigen!
  • Wenn Sie unangemessenes Verhalten beobachten, müssen Sie dieses melden und dürfen es nicht einfach ignorieren!
     

Code of Conduct in Lehre und Forschung

D-MAVT-Interpretation im Detail:

  • Wissentlich oder unwissentlich falsches Verhalten im Studium oder in der Forschung
  • Unregelmäßigkeiten bei Prüfungen
  • Wir würdigen die Ideen anderer angemessen
  • verhältnismäßig geringer Beitrag zu Gruppenprojekten
  • Ungenaue Aussagen über die eigene Arbeit oder die Arbeit von Dritten
  • Manipulation von Daten und Ergebnissen
  • Unehrlichkeit bei IT-Lizenzen

Beispiele:

  • Unterschiedliche Noten nach Geschlecht
  • Plagiate
  • Die Idee eines anderen stehlen
  • Jemanden unter Druck setzen, ein falsches Ergebnis einzutragen
  • Missachtung von IT-Lizenzen (Studierende nutzen ETH-Software privat)

Der MAVT-Code-of-Conduct ist abgestimmt mit dem Bundesgesetz über die Gleichstellung der Geschlechter und dem Schweizer Obligationenrecht sowie der Respektkampagne der ETH Zürich.

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