Zweitbetreuende

Im Einvernehmen mit den Doktorierenden benennt der/die Leiter:in einer Doktorarbeit eine wissenschaftlich qualifizierte und fachlich ausgewiesene Person, die den Doktorierenden als Zweitbetreuer:in zusätzliche fachliche Unterstützung und aufgabenbezogene Beratung bietet.

Das Departement setzt voraus, dass Zweitbetreuende über einen Doktortitel verfügen und vorzugsweise Professor:in sind oder als Wissenschaftler:in fest angestellt ist. Zweitbetreuende sind massgeblich an der Entwicklung des Doktoratsplans beteiligt und gehören der Kommission des Eignungskolloquiums an.

Die Ernennung von Zweitbetreuenden ist für alle Doktorierenden obligatorisch und muss der ETH-Doktoratsadministration vor dem Eignungskolloquium gemeldet werden (Frist = Zulassungsdatum + 12 Monate).

Zweitbetreuende können auch Korreferentin oder Korreferent sein, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

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